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Aufhebung kostenlos

Aufhebung kostenlos mit Verfahrenskostenhilfe

Bei geringeren Einkommen der Lebenspartner/innen bei einer Aufhebung sollte stets geprüft werden, ob Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (früher: Prozesskostenhilfe) besteht.
Bei der Verfahrenskostenhilfe werden die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten von der Staatskasse übernommen.
Die Aufhebung der Lebenspartnerschaft ist dann zumeist kostenlos möglich.

Wir prüfen daher für Sie bereits im Vorfeld der Online-Aufhebung, ob Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe besteht.
Sie erhalten dann eine entsprechende Mitteilung per E-Mail von uns.
Die Prüfung übernehmen wir kostenlos für Sie.

Als Faustregel gilt für jede Aufhebung einer Lebenspartnerschaft:

Wenn das 3fache monatliche Nettoeinkommen beider Lebenspartner/ innen einen Betrag i.H.v. 4000,- € nicht übersteigt und kein nennenswertes Vermögen vorhanden ist, kann Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe bestehen.


Falls Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe bei Ihrer Aufhebung haben, reichen wir den Antrag kostenlos für Sie ein.
Erst wenn die Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde, beginnt die Aufhebung der Lebenspartnerschaft beim Amtsgericht.

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