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Kosten der Online Aufhebung

Was kostet die Online-Aufhebung der Partnerschaft?

Die Kosten einer Online-Aufhebung richten sich im Grundsatz nach dem monatlichen Nettoeinkommen beider Lebenspartner/innen, der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder und einem den Freibetrag von 61.355,- € pro Parter/in und pro Kind übersteigenden Vermögen. Sollte der Versorgungsausgleich durchzuführen sein, erhöht sich der Streitwert um mindestens 1.000,- €.

Um die genauen Kosten Ihrer Online-Aufhebung zu berechnen muss zunächst der sogenannte Streitwert der Aufhebung ermittelt werden (Es heißt hier amtlich Streitwert, auch wenn eigentlich kein Streit besteht).

Nach dem Streitwert richten sich die Gerichts- und Anwaltskosten.

Streitwert der Online-Aufhebung

Dazu bilden Sie die Summe der monatlichen Nettoeinkommen beider Pertner/innen und multiplizieren diesen Betrag mit 3.

Beispiel: LP 1 verdient 1.000,- € netto pro Monat und LP 2 verdient 2.000,- € netto. Dann ergibt dies eine Summe von 3.000,- €. Das 3fache Nettoeinkommen beträgt dann 9.000,- €.

Falls Sie unterhaltspflichtige Kinder haben, ziehen Sie 255,- € pro Kind ab.

Beispiel: Familie Muster hat 2 unterhaltspflichtige Kinder. Also zieht man von den oben berechneten 9.000,- € einen Betrag von 510,- € (2 x 255,- €) ab. Der Streitwert beträgt nun 8.490,- €.

Sollten Sie über Vermögen von mehr als 61.355,- € pro Lebenspartner/in und pro Kind verfügen (Schulden und Verbindlichkeiten sind natürlich abzuziehen), so wird der übersteigende Betrag mit 10% berücksichtigt.

Beispiel: Familie Muster hat ein Bar- und Anlagevermögen von 250.000,- €.Davon sind für 2 Lebenspartner und 2 Kinder dann 4 x 61.355,- € (Freibeträge) abzuziehen. Es verbleiben 4.580,- €. Davon 10%, also 458,- € werden zum oben berechneten Streitwert von 8.490,- € addiert. Dies ergibt einen Streitwert von 8.948,- €.

Der Streitwert ist nun errechnet. Manche Gerichte reduzieren diesen Streitwert um bis zu 30%, wenn die Aufhebung absolut einvernehmlich und ohne streitige Folgesachen (Unterhalt und Co.) erfolgt.

Kosten der Online-Aufhebung

Streitwert von 4.001 € bis 5.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 925,23 €
Gerichtskosten: 292,- €

Gesamtkosten: 1.217,23 €

Streitwert von 5.001 € bis 6.000 €:

Rechtsanwaltsgebühren 1.076,95 €
Gerichtskosten: 330,- €

Gesamtkosten: 1.406,95 €

Streitwert von 6.001 € bis 7.000 €:

Rechtsanwaltsgebühren 1.228,68 €
Gerichtskosten: 368,- €

Gesamtkosten: 1.596,68 €

Streitwert von 7.001 € bis 8.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 1.380,40 €
Gerichtskosten: 406,- €

Gesamtkosten: 1.786,40 €

Streitwert von 8.001 € bis 9.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 1.532,13 €
Gerichtskosten: 444,- €

Gesamtkosten: 1.976,13 €

Streitwert von 9.001 € bis 10.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 1.683,85 €
Gerichtskosten: 482,- €

Gesamtkosten: 2.165,85 €

Streitwert von 10.001 € bis 13.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 1.820,70 €
Gerichtskosten: 534,- €

Gesamtkosten: 2354,70 €

Streitwert von 13.001 € bis 16.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 1.933,75 €
Gerichtskosten: 586,- €

Gesamtkosten: 2.519,75 €

Streitwert von 16.001 € bis 19.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 2.094,40 €
Gerichtskosten: 638,- €

Gesamtkosten: 2.732,40 €

Sollte der Streitwert höher als 19.000,- € sein, übersenden wir Ihnen gern einen Kostenvoranschlag.

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